
Steuerpolitik:
Steuerarten:
Alle Personen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben oder mehr als sechs Monate hier leben, sind unbeschränkt steuerpflichtig. Mit Steuern und Abgaben werden öffentliche Leistungen, die wir alle in Anspruch nehmen, finanziert.
Zum Überbegriff Abgaben werden:
.) Steuern (für Finanzierung öffentlicher Leistungen)
.) Gebühren (werden für unmittelbar in Anspruch genommene Dienste erhoben; z.B.: Passausstellung)
.) Beiträge (für besonderes Interesse an einer Einrichtung; z.B.: Gewerkschaftsbeitrag, Kirchenbeitrag)
gezählt.
Öffentliche Leistungen durch diese Abgaben:
z.B.:
.) Bau und Erhalt von Straßen
.) Krankenhäuser
.) Schulen
Steuerarten:
.) Verkehrsteuer (z. B. für das Halten eines Kraftfahrzeuges)
.) Besitzsteuern: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer
.) Verbrauchssteuern (die auf den Verbrauch von Gütern erhoben werden): Mineralölsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer
Steuerprogression:
Die automatische Steuererhöhung durch Inflation:
In den meisten Ländern ist die Einkommensteuer progressiv gestaltet. Das heißt, je mehr man verdient, desto höher ist der Anteil vom Einkommen, den man als Steuer an den Staat abführen muss.
Finanzausgleich (Verteilung der Steuereinnahmen):
Was versteht man unter Finanzausgleich?
Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der vom Staat eingenommenen Steuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Ziel ist es, dass alle Gebietskörperschaften – also Bund, Länder und Gemeinden – genug Finanzmittel zur Verfügung haben um ihre Aufgaben für die Bevölkerung erfüllen können (z.B.: für den öffentlichen Nahverkehr oder Spitäler).
Der derzeit gültige Finanzausgleich sieht folgende Anteile vor:
Bund: rd. 67,8 %
Länder: rd. 20,5 %
Gemeinden: rd. 11,7 %
OENB - Österreichische Nationalbank:
Die Aufgabe der OENB ist die Durchführung der Geldpolitik, die die EZB festlegt.