
Zukunft einer alternden Gesellschaft:
Darstellung der Altersstruktur durch die Bevölkerungspyramide – Prognosen:
Demographische Bevölkerungsveränderung in Österreich:
Insgesamt zeigt die Prognose für die nächsten 50 Jahre keine dramatischen Änderungen der Bevölkerungsgröße, aber eine deutliche Verschiebung der Altersstruktur. Dies hat auch erhebliche Konsequenzen für Wirtschaft und Gesellschaft, sowie für die Systeme der sozialen Sicherung zur Folge. Darüber rechtzeitig Bescheid zu wissen, um Vorkehrungen zu treffen, ist eine wesentliche Grundlage um die Probleme der Zukunft zu verstehen. Die hier vorliegende Bevölkerungsprognose bis 2050 vermag solche Grundlagen zu liefern. Die Bevölkerungspyramiden von 2001, 2030 und 2050 zeigen den Altersaufbau und die Veränderung der Bevölkerungsstruktur.
Das Durchschnittsalter der Bevölkerung nimmt im Prognosezeitraum um 8,5 Jahre zu:
Bevölkerungspyramide von Österreich im Jahr 2001:

Bevölkerungspyramide von Österreich im Jahr 2030:

Prognose zur Bevölkerungspyramide Österreichs im Jahr 2050:

Kräftige Zuwächse wird es bei der über 60-jährigen Bevölkerung geben. Derzeit befinden sich rund ein Fünftel aller Einwohner Österreichs (21,1%) im Pensionsalter von 60 und mehr Jahren. Durch die Zuwächse der kommenden Jahre wird nach 2015 mit 24,6% bereits ein Viertel aller Einwohner über 60 Jahre alt sein, um 2035 mit 33,5% sogar ein Drittel. Bis zum Jahr 2050 wird der Anteil der über 60-Jährigen sogar auf 36,0% ansteigen.
Geburtenrückgang und seine Folgen:
.) Ältere Menschen werden immer länger arbeiten müssen
.) weniger junge Menschen um Steuern zu zahlen, mehr ältere Menschen (Pensionsempfänger)
Bevölkerungspolitik Österreichs:
Bevölkerungspolitische Maßnahmen werden in Österreich über die Familienpolitik realisiert.
Maßnahmen der Familienpolitik in Österreich:
.) gesetzliche Vorschriften
.) finanzielle Maßnahmen, sowie
.) den Ausbau familienbegleitender Infrastruktur (Kinderkrippen, Kindergärten, Beratungsstellen).
Finanzielle Maßnahmen:
.) Wochengeld (Anspruch vor und nach der Geburt)
.) Kinderbetreuungsgeld (für die ersten 30 Monate nach der Geburt des Kindes)
.) Familienbeihilfe (bis spätestens zum 24. Lebensjahr des Kindes)
.) Alleinverdienerabsetzbetrag
Infrastruktur und Sachleistungen:
.) medizinische Versorgung von Schwangeren, Müttern und Kleinstkindern (Mutter-Kind-Pass)
.) Kostenlose Bereitstellung von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (z.B.: Mütterberatung)
.) Kinderbetreuungsplätze
Arbeitsrecht:
.) bei Krankheit von Familienangehörigen gibt es einen Anspruch auf Pflegefreistellung bei Entgeltfortzahlung
Maßnahmen für die Schule – die Schüler:
.) Schülerfreifahrt
.) Schulbücher gegen geringen Selbstbehalt
.) Studienbeihilfen
.) beitragsfreie Unfallversicherung für Schüler und Studenten