20. / Politische Gestaltung von Räumen / Raumordnung als gestalterisches Element auf kommunalpolitischer Ebene / Fortsetzung: Organisationsschema / Konzepte überregionaler Planungsarbeit (EUREK, ÖREK) / Gefahrenzonenpläne

 

 

 

Grundbuch:

 

Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden.

 

Inhalt des Grundbuches:

 

A-Blatt: Gutbestandsblatt (enthält Gst Nr, Quadratmeter, Widmung, …)

B-Blatt: Eigentumsblatt (enthält Namen und Anschrift)

C-Blatt: Lastenblatt

 

 

Konzepte überregionaler Planungsarbeit (EUREK, ÖREK):

 

EUREK (Europäisches Raumentwicklungskonzept):

 

 

EUREK – nachhaltige Raumentwicklung:

.) Bevölkerungs- und Gesellschaftsentwicklung

.) Wirtschaftliche Entwicklung

.) Umwelt – Klimawandel - Ressourcen

 

 

Die EU-Mitgliedstaaten haben in dem EUREK folgende grundlegenden Ziele zur räumlichen Entwicklung festgelegt:

 

.) wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt,

.) Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes,

.) ausgeglichene Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumes.

 

Diese werden durch drei Leitbilder untersetzt:

 

.) die Beziehung (Kooperation) zwischen Stadt und Land soll gefördert werden,

.) gleichwertiger Zugang zur Infrastruktur (Bildung, Ausbildung, Forschung)

.) Nachhaltigkeit, Schutz von Natur und Kulturerbe.

 

ÖREK (Österreichisches Raumentwicklungskonzept):

 

Maßnahmenthemen:

 

.) Wirtschaftliche Entwicklung

.) Bevölkerungs- und Gesellschaftsentwicklung

.) Umwelt-Klimawandel-Ressourcen

.) Verkehrs- und Mobilitätsentwicklung

.) Raumentwicklungspolitik

 

Gefahrenzonenpläne:

 

Unter Gefahrenzonenplanung wird die im Rahmen des Katastrophenschutzes erarbeitete Eingrenzung von Zonen resp. räumlichen Bereichen mit besonderer Gefährdung der Bevölkerung verstanden.

 

Im Gefahrenzonenplan werden Ereignisse eingetragen, die jährlich bzw. innerhalb eines 150-jährigen Beobachtungszeitraumes auftreten.

 

Inhalt des Gefahrenzonenplanes :

.) Bauverbot in roten Zonen

.) Bauen mit Auflagen in gelben Zonen

.) Bauen ohne Auflagen in grünen Zonen

.) braune Zonen verweisen auf Steinschlag, Rutschungen

.) blaue Zonen sichern Flächen für spätere Schutzmaßnahmen (Verbauung von Flüssen, Wildbächen und Lawinen)

 

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