16. / Unternehmen und Berufsorientierung / Voraussetzungen für das Unternehmertum / Gründungsplanung (Unternehmertum und Businessplan) / Finanz- und Zeitplan / Gründungsalternativen (Franchising, Unternehmensübernahme) / rechtliche Grundbegriffe, Rechtsformen

Fortsetzung Busnessplan:

 

Finanz- und Zeitplan:

Zentrale Fragen in diesem Zusammenhang sind:

.) Wieviel Geld wird benötigt, um die Geschäftsidee bzw Unternehmensgründung umsetzen zu können?

.) Welche laufenden Kosten werden anfallen?

.) Woher soll das Kapital kommen?

 

Gründungsalternativen:

 

Unternehmensübergabe:

 

Die Chancen und Risiken einer Übernahme von einem Unternehmen:

 

 

 

Franchising:

 

Unter Franchising versteht man, dass der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer (selbstständige Unternehmer) die Rechte zur

 

.) Produktion und/oder

.) Vermarktung und Vertrieb

 

bestimmter Produkte überlässt. Dafür müssen die Franchise-Nehmer den Franchise-Geber Gebühren entrichten.

 

Arten des Franchising:

 

.) Produkt-Franchising:

Der Franchise-Geber überlässt dem Franchise-Nehmer das Know-how zur Produktion und zum Vertrieb von Produkten (z.B: Coca-Cola, Almdudler)

 

.) Vertriebs-Franchising:

Ist die Absatztätigkeit von Fertigprodukten (z.B: Palmers, Team7)

 

.) Dienstleistungs-Franchising:

wie der Name schon sagt, erbringt der Franchise-Nehmer Dienstleistungen (z.B: McDonald's)

 

 

Rechtsformen von Unternehmen:

 

Will man auf Grund einer Geschäftsidee ein Unternehmen gründen, muss man sich für eine bestimmte Rechtsform entscheiden. Auch bei der Übernahme eines Unternehmers kann bzw. muss die bisherige Rechtsform vom Nachfolger überdacht werden.

 

Zentrale Fragen, die zu klären sind, wären beispielsweise:

.) wer ist für die Geschäftsführung verantwortlich?

.) wer bekommt wieviel Gewinn?

.) wer haftet für die Verluste?

.) wieviel Kapital muss bei der Gründung aufgebracht werden?

 

aber die wichtigste Frage lautet: möchte der Unternehmesgründer alleine oder mit einem Partner gründen?

 

Vor und Nachteile von Gesellschaftsunternehmen (=mit Partner):

 

 

 

Rechtsformen von Unternehmen:

 

1.) Einzelunternehmen:

Einzelunternehmen sind die am weitesten verbreitete Rechtsform. Diese eignet sich besonders für Kleinbetriebe und für neu gegründete Unternehmen. Das Eigenkapital wird hier ausschließlich vom Inhaber selbst aufgebracht. Als Unternehmer trägt er das volle Risiko alleine (Firmen- und Privatvermögen).

 

2.) Personengesellschaften:

Betreiben mindestens 2 Gesellschafter unter einer gemeinsamen Firma ein Unternehmen, spricht man von einer Personengesellschaft.

 

.) Offene Gesellschaft - OG (früher: OHG - Offene Handelsgesellschaft):

Sie besteht aus mind. 2 voll haftenden Gesellschaftern, die für das Unternehmen persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt.

 

.) Kommanditgesellschaft - KG:

Die KG hat zwei Arten von Gesellschafter, Kommanditist und Komplementär (Komplementär [Vollhafter] = wie OG-Gesellschafter) . Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Vermögen, der Kommanditist riskiert nur eine Geldsumme in Höhe seiner Einlage laut Handelsregistereintragung. Kommanditisten haben dafür aber auch keine Leitungsbefugnis.

 

.) Stille Gesellschaft:

Eine Sonderform der Personengesellschaft ist die Stille Gesellschaft. Dabei beteiligt sich ein "Stiller Gesellschafter" mit einer Kapitaleinlage an einem Unternehmen ohne aber dadurch Recht auf Geschäftsführung und Mitsprache zu erlangen. Seine Haftung beschränkt sich auf die Höhe der Einlage.

 

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