16. / Unternehmen und Berufsorientierung / Rechtsformen

 

Fortsetzung Rechtsformen:

 

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sind Körperschaften (mit Eintrag ins Handelsregister).

 

Kennzeichnend für eine Körperschaft ist, dass ihr Bestand unabhängig vom Wechsel der Mitglieder ist. Die Körperschaft stellt eine Rechtsform einer juristischen Person (Juristische Personen sind einfach ausgedrückt " Vereine, Organisationen und Gesellschaften ") dar.

 

 

Unterschied von natürlichen und juristischen Personen:

 

 

Als Körperschaftsformen treten

.) Aktiengesellschaften als juristische Person,

.) Gesellschaften mit beschränkter Haftung als juristische Person und

.) Genossenschaften als juristische Person auf.

 

Es gibt wie Organe, die für eine juristische Person handeln.

  • Juristische Personen sind rechtsfähig
  • Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Gründung bzw. dem Handelsregistereintrag (GmbH, AG..)

 

3.) Kapitalgesellschaft:

 

Eine Kapitalgesellschaft ist - im Gegensatz zur Personengesellschaft - eine Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft auf die reine Kapital (Geld)beteiligung und nicht auf persönliche Mitarbeit der Gesellschafter zugeschnitten ist.

Gesellschafter haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen.

 

 

Formen der Kapitalgesellschaften:

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH und

Aktiengesellschaft - AG

 

 

.) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - (ist eine Kapitalgesellschaft):

 

Es handelt sich um eine Gesellschaft mit einem oder mehreren Gesellschaftern. Das Mindeststammkapital (genannt Stammkapital bei GesmbH) beträgt 25 000 EUR. Die Haftung erfolgt nicht durch das Privatvermögen eines Gesellschafters, sondern durch das Gesellschaftsvermögen, dem Stammkapital.

 

Erklärung Stammkapital:
Steht den Gläubigern der Gesellschaft als eine Art Garantiesumme zur Verfügung.

 

Organe der GmbH:

.) Geschäftsführung -> bei einer kleinen GmbH sind Geschäftsführer und Gesellschafter häufig die selbe Person

.) Generalversammlung -> Bestellung der Geschäftsführer

 

.) Aktiengesellschaft -AG - (ist eine Kapitalgesellschaft):

 

Ist eine typische Rechtsform für Großunternehmen. Das Grundkapital der AG beträgt mindestens 70.000 EUR. Ein Teil des Grundkapitals wird in Aktien zerlegt. Bei einer AG haftet niemand mit seinem Privatvermögen, sondern nur die Aktionäre (= die Gesellschafter einer AG) bis zur Höhe ihrer Anteile.

Während bei der GmbH die Teilhaber meist persönlich ausgesucht werden und oft eine gewisse private Bindung besteht, ist die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft weitgehend anonym.

 

Die Geschäfte des Unternehmens werden durch besondere Organe durchgeführt und nicht durch die Aktionäre selbst.

 

Organe der AG:

.) Vorstand (üblicherweise mehrere Personen)-> Er trifft alle Entscheidungen eigenverantwortlich und ist nicht an die Weisungen der Aktionäre gebunden.

.) Aufsichtsrat (bestellt den Vorstand, überwacht die Tätigkeit des Vorstandes)

.) Hauptversammlung -> mind. 1 x jährlich für Aktionäre -> Wahl des Aufsichtsrates durch Aktionäre

 

4.) Genossenschaften:

 

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen bzw. juristischen Personen, die sich gemeinsam wirtschaftlich fördern.

Durch den Zusammenschluss von meist schwächeren Wirtschaftsteilnehmern (Kleingewerbe, Landwirte, Konsumenten), versuchen Genossenschaften, sich als "Selbsthilfeorganisationen" einige Vorteile von Großbetrieben zu Nutze zu machen (z.B.: gemeinsamer Großverkauf von Waren, gemeinsamer Vertrieb von Produkten).

 

 

Voraussetzungen für die Anmeldung eines Gewerbes:

 

.) Volljährigkeit

.) österreichische Staatsbürgerschaft

.) keine Vorstrafte, Konkursverfahren

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